Gemeinsam für Aufarbeitung und Erinnerung: Bundestag stimmt über Antrag zu NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisationen ab

Heute steht ein wichtiger Antrag im Bundestag zur Abstimmung, der von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam eingebracht wurde. Ziel ist es, die Aufarbeitung der „Euthanasie“-Morde und Zwangssterilisationen während der NS-Diktatur zu intensivieren.

Zentrale Maßnahmen im Antrag:
 Ein bundesweites Projekt zur Sicherung und Konservierung von Patientenakten und Täterunterlagen. Dies soll Forschung, Bildung und Anfragen unterstützen.
Beteiligung von Gedenkstätten an den Orten ehemaliger „Euthanasie“-Tötungsanstalten und Verbänden von Menschen mit Behinderungen.
Durchführung einer nationalen Fachtagung zur Thematik.
Langfristige Unterstützung der Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen „T4“-Tötungsanstalten.

Ein starkes Zeichen: Der federführende Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt die Annahme des Antrags.

Im Vorfeld wurde eine Petition eingereicht, die eine politische Anerkennung der während der NS-Zeit in der Psychiatrie ermordeten Menschen fordert. Diese Petition fand breite Unterstützung – auch durch das Engagement von Sozialteam.

Die intensive Auseinandersetzung mit diesem dunklen Kapitel unserer Geschichte bleibt unverzichtbar – für eine bewusste Erinnerungskultur und eine gerechtere Gesellschaft.

 

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